Vorratsdatenspeicherung ade…?!
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Da frag ich mich doch ob es denn nun immer notwendig ist, dass erst das Bundesverfassungsgericht angerufen werden muss um solche offensichtlich unhaltbaren Zustände auszubügeln!?
Der Gesetzgeber wird verpflichtet die bereits gesammelten Daten “unverzüglich” zu löschen. Das Gesetz als Ganzes wird noch nicht ad acta gelegt, aber doch deutlich eingeschränkt. Ich spare mir hier an dieser Stelle die genauen Vorgaben die die Verfassungsrichter auferlegt haben, zu wiederholen. Nachzulesen sind die auf den bekannten Seiten wie netzpolitik.org oder auch beim Spiegel.
Bleibt zu hoffen, dass die Gegner der Vorratsdatenspeicherung weitere Erfolge verzeichnen können, um gegen die verdachtslose Speicherung von unzähligen Daten der Bürger vorgehen zu können.
